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Der Taschenanwalt
Mit dem Auto in zweiter Reihe parken, um kurz die Hemden aus der Reinigung abzuholen, kostet Autofahrer ein Bußgeld von 55 Euro. Wer noch dazu mit dem Warnblinker auf sein stehendes Fahrzeug aufmerksam macht, zahlt 10 Euro extra. Hätte man den Warnblinker doch besser nicht eingeschaltet ... doch woher soll man das wissen? Ganz einfach: Der Taschenanwalt verrät es! Der ...

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